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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 5 K 358/13 EFG 2014 S. 1440 Nr. 16

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 11

Umsatzsteuer : Ermäßigter Steuersatz; Sado/Maso-Studio in vermieteter Ferienwohnung

Leitsatz

  1. Der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG gilt insb. für die „Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält”.

  2. Zum Begriff der Wohn- und Schlafräume.

  3. Ein Sado/Maso-Studio in einer vermieteten Ferienwohnung schließt die Begünstigung der übrigen Wohn- und Schlafräume nicht aus.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 21/2014 S. 992
EFG 2014 S. 1440 Nr. 16
KSR direkt 2014 S. 12 Nr. 7
SAAAE-69589

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