Erlass von Zoll im Falle der Entziehung
einer Ware in vorübergehender Verwahrung
Leitsatz
1. Entziehung von Waren aus
der zollamtlichen Überwachung, hier: Entziehung aus der vorübergehenden
Verwahrung.
2. Erlass nach Art. 239 Zollkodex.
3. Art. 900 Abs. 1 lit. b)
ZK-DVO betrifft nur Fälle der Entziehung aus einem Zollverfahren.
Eine entsprechende Anwendung dieser Bestimmung auf Fälle, in denen sich
eine Ware - wie dies bei der vorübergehenden Verwahrung der Fall
ist - zwar unter zollamtlicher Überwachung, nicht jedoch in einem
Zollverfahren befindet, kommt nicht in Betracht.
4. Zum Vorliegen eines besonderen
Falles und der offensichtlichen Fahrlässigkeit i. S. v. Art. 239
Abs. 1, 2. Beistrich ZK i. V. m. Art. 899 Abs. 2 ZK-DVO.
Fundstelle(n): QAAAE-69581
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