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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 3 K 433/13 EFG 2014 S. 1479 Nr. 17

Gesetze: EStG § 20 Abs. 9, EStG § 52a Abs. 10 Satz 10

Werbungskostenabzug für Schuldzinsen in 2009?

Leitsatz

  1. Zur Auslegung der Übergangsvorschrift des § 52a Abs. 10 Satz 10 EStG.

  2. Für nachträgliche WK kommt § 20 Abs. 9 EStG wegen § 52a Abs. 10 Satz 10 EStG nicht zur Anwendung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 6 Nr. 4
EFG 2014 S. 1479 Nr. 17
EStB 2014 S. 454 Nr. 12
KÖSDI 2014 S. 18954 Nr. 8
FAAAE-69576

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