Teilwertabschreibung: Wertaufholung bei GmbH-Beteiligung
Leitsatz
Zum Inhalt des steuerlichen Wertaufholungsgebots.
Die Beteiligung mit mehr als 20 % am Nennkapital einer KapG stellt einen eigenständigen Vermögensgegenstand dar, der als
einheitliches WG behandelt wird.
Für die Wertaufholung nach einer Teilwertabschreibung auf die Beteiligung an einer KapG ist der Vergleich zwischen den AK
der Beteiligung und dem Teilwert der Beteiligung auch dann maßgeblich, wenn nach der Teilwertabschreibung eine Kapitalherabsetzung
und eine Kapitalerhöhung stattgefunden haben.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2014 S. 1648 Nr. 27 EFG 2014 S. 1463 Nr. 17 EStB 2014 S. 452 Nr. 12 GStB 2014 S. 350 Nr. 10 GmbH-StB 2014 S. 300 Nr. 10 StuB-Bilanzreport Nr. 22/2014 S. 859 XAAAE-69557
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