Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen: Einspruchsbefugnis inländischer Gesellschafter einer
ausländischen Personengesellschaft?
Leitsatz
Zur Einspruchsbefugnis gegen einen Feststellungsbescheid über ges. und einh. Feststellung der Besteuerungsgrundlagen einer
niederländischen Gesellschaft, die der Rechtsform der deutschen GbR entspricht.
Die Befugnis zur Einlegung eines Einspruchs gegen den Feststellungsbescheid unterliegt grundsätzlich den Beschränkungen des
§ 352 AO. Das gilt auch für Feststellungsbescheide, bei denen die nach einem DBA von der Bemessungsgrundlage ausgenommenen
Einkünfte gesondert festgestellt werden.
Inländische Gesellschafter einer ausländischen PersG, die der Rechtsform einer deutschen GbR entspricht, sind nicht befugt,
gegen den Feststellungsbescheid Einspruch einzulegen, sofern es sich um eine Frage handelt, die einen Beteiligten persönlich
angeht und soweit der Beteiligte durch die Feststellungen über diese Frage berührt wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AO-StB 2014 S. 268 Nr. 9 BB 2014 S. 1814 Nr. 31 BB 2014 S. 2213 Nr. 37 DStR 2014 S. 10 Nr. 47 DStRE 2015 S. 237 Nr. 4 EFG 2014 S. 1453 Nr. 17 IWB-Kurznachricht Nr. 18/2014 S. 666 DAAAE-69555
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