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BFH  - VII R 23/14 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EnergieStG § 49 Abs 1

Rechtsfrage

Steuerentlastung für den Teil des verwendeten Dieselkraftstoffs, der von einem kommunalen Dienstleistungsunternehmen für die Standheizung in Omnibussen, die im öffentlichen Personennahverkehr eingesetzt werden, verbraucht worden ist.

Ist das "besondere wirtschaftliche Bedürfnis" (§ 49 Abs. 1 EnergieStG) rein nach finanziellen Erwägungen zu beurteilen?

Energiesteuer

Fundstelle(n):
NAAAE-69530

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