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BFH | Landwirtschaftlich bewirtschaftete Grundstücke als Betriebsstätte
Bewirtschaftete Grundstücksflächen, die zu einem inländischen landwirtschaftlichen Betrieb gehören und im grenznahen Ausland (hier in den Niederlanden) belegen sind, können als Betriebsstätte i. S. von § 12 AO zu qualifizieren und die hierdurch erzielten Einkünfte deshalb gem. § 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG 2002 n. F. vom Progressionsvorbehalt auszunehmen sein.
Nach § 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG unterliegen nach einem DBA steuerfreie Einkünfte dann nicht dem Progressionsvorbehalt, wenn sie aus einer anderen als in einem Drittstaat belegenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebsstätte stammen. Im Streitfall betrieb der Kl. einen grenzüberschreitenden landwirtschaftlichen Mischbetrieb. Von den insgesamt bewirtschafteten Flächen, die im Streitjahr im Umkreis von zehn Kilometern zur inländischen Hofstelle bel...