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StuB Nr. 14 vom Seite 536

„Si tacuisses, philosophus manisses“ oder: Der Steuerberater einer insolvenzantragspflichtigen Gesellschaft zwischen Skylla und Charybdis

Prof. Dr. Jens M. Schmittmann, Essen

I. Einführung

Der Steuerberater einer insolvenzantragspflichtigen Gesellschaft läuft immer häufiger Gefahr, in die Haftung genommen zu werden (vgl. zur Feststellung von Insolvenzgründen: IDW, Entwurf eines IDW Standards: Beurteilung des Vorliegens von Eröffnungsgründen, IDW ES 11 vom ). Zwar trifft die Pflicht zur Insolvenzantragstellung gem. § 15a InsO die Organe der Gesellschaft, allerdings kommt unter bestimmten Umständen auch eine Haftung des Steuerberaters in Betracht (vgl. Mutschler, DStR 2012 S. 539 ff.; Schmittmann, StuB 2009 S. 696 f. NWB EAAAD-28718). Die Rechtsprechung des BGH zur Haftung des Steuerberaters in einer sich abzeichnenden Krise oder gar Insolvenz des Mandanten hat in jüngster Zeit eine interessante Entwicklung genommen (vgl. Schmittmann, StuB 2013 S. 385 f. NWB TAAAE-35757).

II. Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Der NWB SAAAE-13004, BGHZ 193 S. 297 ff. = Kurzinfo StuB 2012 S. 608 NWB MAAAE-14633) hat den Schutzbereich eines zwischen einer GmbH und einem Steuerberater geschlossenen Vertrags, welcher die Prüfung einer möglichen Insolvenzreife der BGH zum Gegenstand hat, auf Gesellschafter und Geschäftsführer erstrec...