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Befristung von Arbeitsverträgen von Betriebsratsangehörigen
Das BAG hat entschieden, dass ein Betriebsratsmitglied Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis haben kann, wenn die Befristung alleine auf der Betriebsratstätigkeit beruht.
Der Arbeitsvertrag der Klägerin wurde zunächst sachgrundlos befristet. Anschließend wurde sie in den Betriebsrat gewählt und ihr Arbeitsverhältnis befristet verlängert. Nach Ablauf der Befristung wurde die weitere Verlängerung des Arbeitsverhältnisses abgelehnt. Die Klägerin machte geltend, dass die Ablehnung der Verlängerung der Befristung wegen der Betriebsratstätigkeit erfolgt sei. Das beklagte Chemieunternehmen bestritt dies.
Das ArbG Braunschweig und das LArbG Niedersachsen wiesen die Klage ebenso wie das BAG zurück. Das BAG hat außerdem die Befristungskontrollklage sowie die hilfsweise a...