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Einkommensteuer | Ausgleichszahlungen zur Abfindung des Versorgungsausgleichs im Rahmen der Ehescheidung
Nach dem sind Ausgleichszahlungen zur Abfindung des Versorgungsausgleichs im Rahmen der Ehescheidung grds. steuerlich nicht absetzbar.
Der Kläger erzielt als angestellter Rechtsanwalt im Wesentlichen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. 2006 ist er von seiner früheren Ehefrau geschieden worden. Im Rahmen der notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung hatte der Kläger eine Ausgleichszahlung in Höhe von ca. 100.000 € als Gegenleistung für den Versorgungsausgleichsverzicht zu zahlen. Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte sowie die Träger der betrieblichen Altersversorgung der Ex-Eheleute lassen im Falle eines Versorgungsausgleichs die Realteilung nicht zu. Im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung 2006 hatte ...