Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 2.4.2014 I R 68/12, NWB 30/2014 S. 2227

Einkommensteuer | Landwirtschaftlich bewirtschaftetes Grundstück als Betriebsstätte

Bewirtschaftete Grundstücksflächen, die zu einem inländischen landwirtschaftlichen Betrieb gehören und im grenznahen Ausland (hier: den Niederlanden) belegen sind, können nach dem als Betriebsstätte i. S. von § 12 AO zu qualifizieren und die hierdurch erzielten Einkünfte deshalb gem. § 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG 2002 n. F. vom sog. Progressionsvorbehalt auszunehmen sein.

Anmerkung:

Die bisher kontrovers diskutierte Grundsatzfrage ist, ob die durch einen Land- und Forstwirt bewirtschaftete, in einem EU-Staat belegene Fläche ohne weitere Voraussetzung eine „Betriebsstätte“ i. S. des § 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG sein kann. Sie stellte sich bei einem beschränkt steuerpflichtigen Landwirt, der seinen Hof in Deutschland grenznah zu den Niederlanden ausübte, und zwar im Umfang von 12,9 % der ...