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Umsatzsteuer | Parkplatzüberlassung als Nebenleistung zur Hotelübernachtung
Räumt ein Hotelier seinen Gästen die Möglichkeit ein, hoteleigene Parkplätze zu nutzen, ohne dass hierüber eine Vereinbarung getroffen worden ist oder ein besonderes Entgelt erhoben wird, ist die einheitliche Übernachtungsleistung des Hoteliers nach dem nicht mit der Folge aufzuteilen, dass ein fiktiver Betrag für die Parkplatznutzung dem regulären Steuersatz unterliegt.
Die Klägerin betrieb im Streitjahr 2010 u. a. ein Business Resort Hotel. Für die Hotelgäste S. 2230standen – neben zwei Restaurants, Wellness, Beauty- und Fitnessbereichen – 140 private Pkw-Stellplätze sowie zehn Lkw-Stellplätze unentgeltlich zur Verfügung. Die mit dem Pkw angereisten Gäste durften freie Parkplätze belegen, ohne dass hierübe...