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FG Köln Urteil v. - 5 K 1515/11 EFG 2014 S. 1705 Nr. 19

Gesetze: GrEStG § 8 Abs 1, AO § 175 Abs 1 Nr 2

Grunderwerbsteuer

Insolvenzbedingter Kaufpreisausfall wirkt nicht zurück

Leitsatz

Der insolvenzbedingte Ausfall der Kaufpreisforderung ist grunderwerbsteuerrechtlich kein rückwirkendes Ereignis im Sinne von § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 1705 Nr. 19
UVR 2014 S. 299 Nr. 10
WAAAE-68918

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