Behandlung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen und Abrechnung im Veranlagungszeitraum der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über das Vermögen des Steuerschuldners
Leitsatz
1. Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind als Insolvenzforderung geltend zu machen, wenn sie bereits zum Zeitpunkt der Eröffnung
des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerschuldners entstanden sind.
2. Danach entstehende Vorauszahlungen zählen dagegen zu den Masseverbindlichkeiten. Maßgeblich für die Entstehung ist jeweils
der Beginn des Quartals.
3. Für Abrechnungszwecke im Veranlagungszeitraum der Insolvenzeröffnung ist in einem ersten Schritt die einheitliche Einkommensteuer
entsprechend den Vorgaben der Insolvenzordnung aufzuteilen. Im zweiten Schritt sind die jeweils geleisteten Vorauszahlungen
zu verrechnen, wobei in Abhängigkeit von der Entstehung zu berücksichtigen ist, ob die jeweilige Vorauszahlung zu den Insolvenzforderungen
oder zu den Masseverbindlichkeiten gehört.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 1488 Nr. 17 ZIP 2014 S. 1892 Nr. 39 UAAAE-68910
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