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Track 02 | Lohnsteuer: Zufluss von Arbeitslohn bei Gesellschafter-Geschäftsführern
Das BMF hat aktuell die Anwendung der BFH-Rechtsprechung zum Zufluss von Gehaltsbestandsteilen bei dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft geregelt. Danach fließt eine eindeutige und unbestrittene Forderung gegen die Kapitalgesellschaft bereits mit deren Fälligkeit zu. Ob sich der Vorgang in der Bilanz der Kapitalgesellschaft tatsächlich gewinnmindernd ausgewirkt hat, ist unerheblich.
Verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft und Zufluss von Gehaltsbestandteilen bei dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft. – So lautet der Betreff eines aktuellen Schreibens des Bundesfinanzministeriums.
Hintergrund sind drei Urteile des VI. Senats des Bundesfinanzhofs. Zwei stammen bereits aus Februar 2011. Die jüngste Entscheidung datiert aus Mai 2013. Es geht um die lohnsteuerliche Behandlung von Gehaltsbestandteilen, die im Anstellungsvertrag zwar vereinbart sind, tatsächlich aber nicht ausgezahlt werden. Die drei Urteile des Lohnsteuersenats sind mittlerweile im Bundessteuerblatt veröffentlicht worden. Wie sie auszulegen sind, hat die Finanzverwaltung jetzt geregelt.
Dem beherrschenden Gesellscha...