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Track 11 | Umsatzsteuer: Zeitliche Grenze der Rücknahme des Verzichts auf Steuerbefreiungen
Der BFH hat mit zwei Entscheidungen seine bisherige Rechtsprechung zur Rücknahme des Verzichts auf eine Umsatzsteuerbefreiung (§ 9 UStG) klargestellt. Danach kann der Verzicht - entgegen Abschn. 9.1. Abs. 3 Satz 1 UStAE - zurückgenommen werden, solange die Steuerfestsetzung für das Jahr der Leistungserbringung anfechtbar oder aufgrund eines Vorbehalts der Nachprüfung gemäß § 164 AO noch änderbar ist.
Kommen wir zur Umsatzsteuer, konkret zur Option nach § 9 UStG. Nach allgemeiner Ansicht kann der Verzicht auf eine Umsatzsteuerbefreiung wieder rückgängig gemacht werden. Umstritten war jedoch bisher: Bis wann ist das möglich?
Mit zwei Entscheidungen hat der V. Senat des Bundesfinanzhofs seine bisherige Rechtsprechung zur Rücknahme des Verzichts auf eine Umsatzsteuerbefreiung klargestellt. Danach kann der Verzicht – entgegen der Aussage der Finanzverwaltung im Umsatzsteuer-Anwendungserlass – zurückgenommen werden, solange die Steuerfestsetzung für das Jahr der Leistungserbringung anfechtbar ist. Oder die Festsetzung noch änderbar ist aufgrund eines Vorbehalts der Nachprüfung gemäß § 164 AO.
Anders ausgedrückt: Die Option kann nicht nur zurückgenommen werden bis zum Zeit...