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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 09 | Haushaltsnahe Leistungen: BFH widerspricht kleinlicher Verwaltungsauffassung

Einer kleinlichen Sichtweise des BMF im Anwendungserlass zu § 35a EStG hat der BFH eine klare Absage erteilt und zwei Streitfragen zu Gunsten der Steuerzahler entschieden. Danach ist der Begriff „im Haushalt” nicht räumlich, sondern funktionsbezogen auszulegen. Der Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen ist folglich als haushaltsnahe Dienstleistung anzusehen. Die Aufwendungen für einen Hausanschluss sind als steuerbegünstigte Handwerkerleistung zu berücksichtigen.

Die beiden positiven Entscheidungen des BFH zu haushaltsnahen Leistungen dürfen heute natürlich nicht fehlen. Zweimal haben die höchsten deutschen Finanzrichter ein steuerzahlerfreundliches Urteil des FG Berlin-Brandenburg bestätigt und der profiskalischen Auffassung der Finanzverwaltung widersprochen. Das BMF wird wohl nicht umhin können, sein Anwendungsschreiben zu § 35a EStG entsprechend zu korrigieren.

Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs hat unter Vorsitz von Karin Heger entschieden: Auch Dienstleistungen, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, beispielsweise auf öffentlichem Grund erbracht werden, können begünstigt sein. Der Begriff „im Haushalt” sei nicht räumlich, sondern funktionsb...