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Angaben zu außerbilanziellen Geschäften (HGB)
1. Begriff und Charakterisierung
Außerbilanzielle Geschäfte (off balance sheet transactions) beziehen sich auf bestimmte Geschäfte des Bilanzaufstellers, die zum Bilanzstichtag weder als Vermögensgegenstand, noch als Schuld in seiner Bilanz erfasst werden.
Sofern mit diesen – bilanziell nicht erfassten – Geschäften allerdings wesentliche Risiken oder Vorteile einhergehen, müssen deren Art und Zweck sowie die finanziellen Auswirkungen im Anhang des Bilanzierenden angegeben werden, sofern die Offenlegung dieser Information für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens erforderlich ist (§ 285 Nr. 3 HGB). Die Verpflichtung zu einer solchen Berichterstattung im Anhang wurde durch das BilMoG eingeführt (BT-Drucks. 16/10067) und zuletzt durch das BilRuG angepasst (BT-Drucks. 18/4050). Durch eine derartige Angabe im Anhang soll die Transparenz außerbilanzieller Geschäfte erhöht werden, die im Vorfeld der verpflichtenden Angabe ihre „Spuren“ in Form von Bilanzierungsskandalen „auf dem Kapitalmarkt hinterlassen haben“. Das Stichwort klärt im Folgenden die nachfolgenden Fragen:
Was sind Beispiele für solche Geschäfte?
Wann ist die Offenlegung für die Beurteilung der Finanzlage erforderlich?
Welchen Umfang hat die Angabepflicht?
Wer muss diese Angaben treffen?
Wie steht § 285 Nr. 3 HGB im Verhältnis zu § 285 Nr. 3a HGB?
Bitz/Schneeloch/Wittstock/Patek, Der Jahresabschluss, 6. Aufl. 2014
Coenenberg/Haller/Mattner/Schultze, Einführung in das Rechnungswesen, 8. Aufl. 2021
Grottel in Grottel et al. (Hrsg.), Beck'scher Bilanz-Kommentar, 13. Aufl. 2022, § 285
Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 15. Aufl. 2023, § 285
Karrenbrock, Kommentierung zu § 285 HGB, in Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzrecht Kommentar, Loseblattsammlung, 113. Ergänzungslieferung, Stand: 2023
Leffson in Leffson/Rückle/Großfeld (Hrsg.), Handwörterbuch unbestimmter Rechtsbegriffe im Bilanzrecht des HGB, 1986
Poelzig in Drescher/Fleischer/Schmidt (Hrsg.), Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch, 5. Aufl. 2024, § 285
Thomas in Heidel/Schall (Hrsg.), Bilanzierungsvorschriften, Spezialkommentar zu den §§ 238-342e HGB, 2019
Utz/Wittmann, Neue Anhangangaben nach § 285 Nr. 3 HGB zu außerbilanziellen Geschäften, Stbg 11/2010 S. 508-513