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Steuerfach-Scout 2024

Finanzbuchhaltung Jahresabschluss

Für welche Aufwendungen ist ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden?

Rechtsgrundlage:

§ 246 Abs. 1 HGB, § 250 Abs. 1 HGB, § 5 Abs. 5 EStG, R 5.6 EStR, H 5.6 EStH Auflösung von Rechnungsabgrenzungsposten im Zusammenhang mit Zinsaufwand


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