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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 7 K 387/13 EFG 2014 S. 1482 Nr. 17

Gesetze: § 33 EStG

Anschaffung einer Infrarot-Wärmekabine als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

Bei einer Niedertemperatur-Infrarot-Wärmekabine handelt es sich um einen allgemeinen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens, der nicht nur zur Linderung eines Leidens, sondern auch zur Steigerung des Wohlbefindens genutzt wird. Für die Berücksichtigung der Anschaffungsaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen ist daher ein ärztliches Attest erforderlich.

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 1482 Nr. 17
EAAAE-68454

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