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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 4 K 1691/12

Gesetze: KStG § 37 Abs. 2 S. 1KStG § 40 Abs. 4 S. 1 StSenkG

Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelungen vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren soweit die Ausschüttung des Körperschaftsteuerguthabens auf ein Sechstel der Gewinnausschüttung beschränkt wird

Leitsatz

  1. § 37 Abs. 2 S. 1 und § 40 Abs. 4 S. 1 KStG verstoßen nicht gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz.

  2. Die gesetzlichen Regelungen zur Berücksichtigung einer Körperschaftsteuerminderung gem. § 37 Abs. 2 S. 1 KStG in Höhe von einem Sechstel der Gewinnausschüttung bzw. der Liquidationsrate verstoßen nicht gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz auch wenn im Falle der Liquidation bei der Schlussverteilung kein ausreichendes Eigenkapital mehr vorhanden ist, um das verbleibende Körperschaftsteuerguthaben vollständig zu nutzen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
GmbH-StB 2014 S. 298 Nr. 10
ZAAAE-68447

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