Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelungen vom
Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren soweit die
Ausschüttung des Körperschaftsteuerguthabens auf ein Sechstel der
Gewinnausschüttung beschränkt wird
Die gesetzlichen Regelungen zur Berücksichtigung einer Körperschaftsteuerminderung gem. § 37 Abs. 2 S. 1 KStG in Höhe von
einem Sechstel der Gewinnausschüttung bzw. der Liquidationsrate verstoßen nicht gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz auch wenn
im Falle der Liquidation bei der Schlussverteilung kein ausreichendes Eigenkapital mehr vorhanden ist, um das verbleibende
Körperschaftsteuerguthaben vollständig zu nutzen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): GmbH-StB 2014 S. 298 Nr. 10 ZAAAE-68447
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