Wirkung der Bestandskraft des Kindergeldsbescheides gegen den Kindergeldberechtigten für den Antragsberechtigten nach § 67
S. 2 EStG
Leitsatz
Ein bestandskräftiger Ablehnungsbescheid der Familienkasse gegenüber dem Kindergeldberechtigten wirkt auch gegenüber dem
Erstattungsberechtigten.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind ebenso wie Sozialhilfeleistungen als Hilfe zum Lebensunterhalt gegenüber
dem Anspruch auf Kindergeld eine gleichartige und damit nachrangige Leistung soweit das Kindergeld der Förderung der Familie
dient.
Ist das Festsetzungsverfahren für den (materiellen) Kindergeldberechtigten bestandskräftig abgeschlossen, muss sich ein nach
§ 67 S. 2 EStG Antragsberechtigte die Bestandskraft des dieses Festsetzungsverfahren abschließenden Bescheids entgegenhalten
lassen.
§ 67 S. 2 EStG gewährt kein Recht, ein weiteres Festsetzungsverfahren über den fremden Steuervergütungsanspruch einzuleiten.
Fundstelle(n): FAAAE-68445
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