IWB Nr. 13 vom Seite 3

Die Leseansicht in der NWB Datenbank

[i]Übersichtlichkeit von Texten und leichte Orientierung darin auf dem BildschirmDie NWB Datenbank ist in mehrfacher Hinsicht auf eine gute Lesbarkeit der Texte angelegt. Dies gilt für Aufsätze der Zeitschriften, aber nicht minder für Kommentare, Entscheidungen und Verwaltungsschreiben. Auch die Übersichtlichkeit im Kontext – z. B. einer Norm zu dem Gesetzeskapitel oder der Randnummer einer Kommentierung oder der Textziffer/Buchseite zum zugehörigen Abschnitt im Gesamtwerk – hat für die Orientierung im Text einen hohen Stellenwert. Um Ihnen die Recherche leicht zu machen hat diese kontextuelle Darstellung auf dem Bildschirm in aller Regel Vorrang.

Vorschrift mit Fassung und VZ oben rechts sowie fortlaufender Paragrafenleiste links

[i]Neue Funktion schafft besseren ÜberblickBeim Arbeiten mit einem Text, zumal zum Lesen längerer Passagen, ist ein Überblick über den gerade angezeigten Ausschnitt allerdings ausreichend. Zusätzliche Informationen können Sie „ausblenden“, indem Sie in der Icon-Reihe die neue Funktion „Leseansicht“(s. o. aufgeschlagenes Buch) auswählen.

Dann fallen die Ränder um den zentralen Text weg und dessen Breite erhöht sich. Sie haben damit mehr Zeilen im Blick und müssen weniger scrollen, um vorwärts- bzw. zurückzukommen.

Mit einem Klick oben rechts können Sie diese Leseansicht wieder verlassen und zur Standardansicht wechseln.

Die breitere LeseansichtS. 4

Die Doppelansicht in der NWB Datenbank

[i]Vergleich und parallele Ansicht von zwei DokumentenEine weitere für die tägliche Arbeit sinnvolle Option bietet das Icon „Doppelansicht“ in der Symbolleiste. Damit haben Sie die Möglichkeit, in der NWB Datenbank zwei Dokumente gleichzeitig am Bildschirm zu betrachten. Sie können also etwa unterschiedliche Fassungen einer Vorschrift oder einer Verfügung der Finanzverwaltung nebeneinander stellen und vergleichen. Ebenso leicht können Sie sich die Norm zu einer Kommentierung oder einem vertiefenden Aufsatz daneben „aufschlagen“.

Wenn Sie parallel ein anderes Dokument öffnen möchten, können Sie es wahlweise aus der Verlaufsliste auswählen oder aus einer Ihrer Akten, falls Sie es für ein Mandat oder eine Recherche bereits gespeichert hatten. Die Doppelansicht können Sie von jedem Dokument aus aufrufen. Über den Link „Anderes Dokument auswählen“ können Sie jederzeit Ihre Auswahl rückgängig machen und andere Dokumente auswählen.

Die Doppelansicht erleichtert den Vergleich unterschiedlicher Gesetzesfassungen

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Fundstelle(n):
IWB 13 / 2014 Seite 3 - 4
QAAAE-68437