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Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge: Ertragsteuer kontra Umsatzsteuer
Das BMF hat sich mit Schreiben vom - IV C 6 - S 2177/13/10002 NWB NAAAE-67090 (BStBl 2014 I S. 835) zur Nutzung eines betrieblichen Elektro- und Hybridelektrofahrzeugs für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und Familienheimfahrten geäußert. Diese Verwaltungsgrundsätze sind für die Lohnsteuer bedeutsam.
Überraschend ist die Auffassung der Finanzverwaltung zur Umsatzsteuer bei Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen. Danach wird die ertragsteuerrechtlich bzw. lohnsteuerrechtlich vorgesehene Kürzungsregelung umsatzsteuerrechtlich nicht zugelassen ( NWB IAAAE-66315 – unter II). Der Steuerpraktiker dürfte hierfür kaum Verständnis aufbringen.