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BFH 12.03.2014 I R 87/12, StuB 13/2014 S. 502

Körperschaftsteuer | Auslegung und Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots in § 8b Abs. 3 Satz 3 und 4 KStG 2002 n. F.

(1) Es ist weder aus rechtssystematischer noch aus verfassungsrechtlicher Sicht zu beanstanden, dass § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG 2002 n. F. auch den Abzug von Veräußerungsverlusten und Teilwertabschreibungen ausschließt (Bestätigung des Senatsurteils vom - I R 79/09 NWB CAAAD-59902, BFHE 231 S. 529 = Kurzinfo StuB 2011 S. 116 NWB GAAAD-60776). (2) Das in § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG 2002 n. F. angeordnete Abzugsverbot für Gewinnminderungen im Zusammenhang mit einer Darlehensforderung oder aus der Inanspruchnahme von Darlehenssicherheiten erfordert nur, dass der Gesellschafter, der das Darlehen oder die Sicherheit gewährt, zu irgendeinem Zeitpunkt während der Darlehenslaufzeit zu mehr als einem Viertel am Grund- oder Stammkapital der Körperschaft beteiligt ist oder war. Auf den Zeitpunkt (nur) der Darlehensbegebung oder den Eintritt (nur) der Gewinnmi...