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Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) für vermietetes Gewerbeobjekt
Die Voraussetzungen einer AfaA sind nicht gegeben, wenn der Stpfl. ein bereits mit Mängeln wie einer ungünstigen Lage behaftetes, vom Veräußerer nach den Vorgaben des Hauptmieters baulich eingerichtetes und ausgestattetes Gewerbeobjekt erworben hat und wenn nach dem nunmehrigen Auszug des bisherigen Hauptmieters, eines Lebensmitteldiscounters, eine Weitervermietung zu einem ähnlich hohen Mietzins wie bisher nicht mehr möglich ist, u. a. wegen der Lage des Grundstücks und weil sich die aktuellen Anforderungen der Lebensmittelbranche geändert haben. Maßstab für die Nutzbarkeit ist das bestehende Wirtschaftsgut in dem Zustand, in dem es sich bei Erwerb befunden hat. Ist aber ein Mangel in diesen Maßstabszustand mit eingegangen, so kann er ihn nicht ändern und das Wirtschaf...