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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 5 KR 181/13

Leitsatz

Leitsatz:

Eine vorstationäre Leistung im Sinne des § 115a SGB V liegt bei einer Portimplantation zur Durchführung mehrerer Chemotherapien auch dann nicht vor, wenn bereits am Tag nach der Portimplantation die erste Chemotherapie erfolgt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
MAAAE-68097

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