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IFRS 11 | Bilanzierung des Erwerbs von Anteilen an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit
[i]Anwendung von IFRS 3Der IASB hat am eine Änderung an IFRS 11 hinsichtlich der „Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit“ veröffentlicht: Stellt hiernach die erworbene gemeinsame Tätigkeit einen Geschäftsbetrieb gemäß IFRS 3 dar, sind auch die Bilanzierungsprinzipien des IFRS 3 anzuwenden. Dies gilt, solange diese nicht im Widerspruch zu den Leitlinien in IFRS 11 stehen.
Die Änderungen treten – vorbehaltlich ihrer europarechtlichen Übernahme – für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.
Kirsch, Kapitalkonsolidierung nach IFRS 3 – Erstkonsolidierung, BBK 6/2011 S. 274 NWB TAAAD-66563.
Kirsch, Kapitalkonsolidierung nach IFRS 3 – Folgekonsolidierung, BBK 7/2011 S. 329 NWB HAAAD-79495.