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Steuerrecht | BMF zum Fremdvergleich bei Darlehensverträgen mit nahen Angehörigen
Das BMF folgt der neuen Rechtsprechung des BFH im Bereich des Fremdvergleichs bei Darlehensverträgen mit nahen Angehörigen. Als Fremdvergleichsmaßstab dienen daher nicht nur die Vertragsbedingungen von Kreditinstituten, die bei Krediten verwendet werden. Sondern es können auch die Vertragsbedingungen von Banken im Bereich der Geldanlage (also z. B. Sparguthaben) herangezogen [i]Vertragsbedingungen zwischen Banken und Geldanlegern werden, wenn nämlich der nahe Angehörige ein Interesse an der Darlehensgewährung hatte, z. B. wegen der Höhe der Zinsen. Das bisherige wird entsprechend ergänzt.
Die [i]Günstigere Rechtslage neue BFH-Rechtsprechung und das neue BMF-Schreiben sind für den Steuerpflichtigen günstiger als die bisherige Rechtslage. Denn Vertragsbedingungen der Banken im Geldanlagebereich sind i...