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Buchführung | Aktueller Stand zum überarbeiteten Entwurf eines BMF-Schreibens zu den GoBD
Die [i]„Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“, überarbeiteter Entwurf auf www.wpk.de Finanzverwaltung beabsichtigt angesichts der zunehmenden EDV-Durchdringung der Geschäftsprozesse, die bisherigen Schreiben zu den GDPdU oder GoBS und dem FAQ Datenzugriffsrecht zu aktualisieren und in einem neuen BMF-Schreiben zu den GoBD zusammenzufassen. GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ . Dem Vernehmen nach ist eine Veröffentlichung des endgültigen BMF-Schreibens noch in diesem Jahr nicht ausgeschlossen.
Das BMF hat den bisher an Beratungen zum GoBD-Schreiben beteiligten Verbänden nunmehr einen überarbeiteten Entwurf übersandt. Es handelt sich um die sog. Version 8 vom ; sie wurde am mit den Bp-Referatsleitern von Bund und ...