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Die Energieeinsparverordnung 2014
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAE-67862Am ist die novellierte Energieeinsparverordnung (Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung vom – EnEV 2014, BGBl 2013 I S. 3951) in Kraft getreten. Damit ist ein langer und kontroverser Normsetzungsprozess zu einem Abschluss gekommen. Die überarbeitete EnEV 2014 enthält eine Fülle von Änderungen von Bestimmungen der bisher geltenden EnEV 2009 und bringt darüber hinaus zahlreiche rechtliche Neuerungen.
Ausführlicher Beitrag s..
Anwendungsbereich der EnEV
[i]Erweiterung der AusnahmenDie Ausnahmen zugunsten privater Eigentümer sind erweitert worden. Nicht mehr in den Anwendungsbereich der EnEV fallen jetzt Wohngebäude, die für eine begrenzte jährliche Nutzungsdauer bestimmt sind, wenn der zu erwartende Energieverbrauch der Wohngebäude weniger als 25 % des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt (§ 1 Abs. 3 Nr. 8 lit. b EnEV 2014).
Neu zu errichtende Gebäude
[i]Anhebung der energetischen MindestanforderungenFür neu zu errichtende Gebäude hebt die EnEV 2014 in Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben die energetischen Mindestanforderungen deutlich an. Ab dem sinkt der zulässige Höchstwert des Jahresprimärenergiebedarfs gemessen an den Referenzgebäuden (Anlage 1 – Wohngebäude, Anlage 2 – Nichtwohngebäude) um 25 %. Zugleich werden ab auch die normativen Vorgaben an den Wärmeschutz der Gebäudehülle verschärft. De...