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BMF stellt Eckpunkte des Lebensversicherungsreformgesetzes vor
Das „Lebensversicherungsreformgesetz“ wird wohl im Sommer verabschiedet, erklärt Michael Meister, Parlamentarischer Staatssekretär im BMF. Es sieht u. a. vor, dass der Garantiezins für Lebensversicherungsverträge ab Anfang 2015 von jetzt 1,75 % auf 1,25 % heruntergesetzt wird. Außerdem wird das wichtige Thema der Ausschüttungen der Bewertungsreserven angegangen. Diese sollen zukünftig flexibel erfolgen, so dass nicht mehr zwingend 50 % der Bewertungsreserven auf Rentenpapiere an abgehende Versicherungsnehmer auszuschütten sind – zumindest nicht, wenn der Versicherer Schwierigkeiten hat, ansonsten seine Garantieverpflichtungen zu erfüllen. Diese beiden Regelungen sind ein Zugeständnis an das Niedrigzinsumfeld, das es den Assekuranzen zunehmend erschwert, ihre vertraglich garantierten ...