Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten
bei der Einkommensteuerfestsetzung
Leitsatz
Kinderbetreuungskosten
sind auch dann erwerbsbedingt i.S.d. § 9c Abs. 1 Satz 1 EStG 2009,
wenn sie im Hinblick auf eine erst angestrebte Tätigkeit anfallen,
sofern ein objektiver tatsächlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang
mit der (beabsichtigten) Erwerbstätigkeit festgestellt werden kann.
Im Falle einer durch Arbeitslosigkeit verursachten Unterbrechung
der Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen kann ein solcher Zusammenhang
auch gegeben sein, wenn die Unterbrechung länger als vier Monate
andauert (entgegen IV C 4 - S-2221
- 2/07, BStBl
I 2007, 184).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 6 Nr. 4 DStRE 2015 S. 452 Nr. 8 EFG 2014 S. 1379 Nr. 16 EStB 2014 S. 454 Nr. 12 KÖSDI 2014 S. 19034 Nr. 10 YAAAE-67646
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