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FG München Urteil v. - 15 K 2577/10

Gesetze: EStG § 17, FGO § 155, ZPO § 283

Anteilsübertragung

zivilrechtliche Wirksamkeit und steuerliche Anerkennung von Aktienübertragungen zwischen Ehegatten, vorgeblicher Ehegatten-GbR und vom Ehemann beherrschter GmbH

Gewährung Schriftsatzfrist

Leitsatz

1. Eine Veräußerung i. S. d. § 17 EStG liegt nicht vor, wenn die Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft mangels der laut Satzung erforderlichen Zustimmung der Gesellschaft zivilrechtlich unwirksam ist.

2. Eine Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellscahft ist einkommensteuerrechtlich nicht anzuerkennen, wenn ein den Gleichklang der wirtschaftlichen Interessen indizierendes Näheverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer vorliegt und der Kaufvertrag, seine Durchführung und die buchmäßige Erfassung beim Käufer nach den objektiven Gegebenheiten unüblich ist.

3. Eine Schriftsatzfrist ist nicht zu gewähren, wenn der Schriftsatz lediglich auf weitere Ausführungen zu Rechtsfragen abzielt, deren rechtliche Relevanz den Klägern bereits vor der mündlichen Verhandlugn bekannt war.

Tatbestand

Fundstelle(n):
GmbH-StB 2014 S. 300 Nr. 10
LAAAE-67633

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