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BFH  - VI R 25/14 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 33

Rechtsfrage

Ist unabhängig von der persönlichen Perspektive des Steuerpflichtigen jeder mit ausreichender Erfolgsaussicht geführte Zivilprozess auch bei Abschluss eines Vergleichs (hier: Scheidungsfolgekosten) als zwangsläufig i.S. des § 33 EStG anzusehen? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung.

Außergewöhnliche Belastung; Erfolgsaussichten; Prozesskosten; Scheidungsfolgekosten; Vergleich; Zivilprozess; Zwangsläufigkeit

Fundstelle(n):
DAAAE-67614

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