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NWB-BB Nr. 7 vom Seite 215

Anforderungen der Banken an ein Sanierungsgutachten

Auf diese Punkte sollten Sie besonders achten

RA/StB Cornelius Nickert

Die Vergabe von Sanierungskrediten steht bei den Banken unter besonderer Beobachtung. Dafür sorgt allein die Rechtsprechung: Sie verpflichtet Kreditinstitute, vor der Kreditvergabe eine besondere Prüfung der nachhaltigen Überlebensfähigkeit vorzunehmen. Denn ohne ein Sanierungskonzept und eine positive Fortbestehensprognose „aufgrund einer sachkundigen und sorgfältigen Prüfung der Lage des Schuldners und beson-ders der Geschäftsaussichten ...“ läuft das Kreditinstitut bei einem späteren Fehlschlag der Sanierung Gefahr, mit Schadensersatz- und Rückgewähransprüchen aus den §§ 138 und 826 BGB konfrontiert zu werden. Selbstverständlich erwarten die Banken in diesem Rahmen die Einhaltung der anerkannten Regeln und auch eine handwerklich korrekte Leistung. Der folgende Beitrag zeigt, welche darüber hinausgehenden Anforderungen Banken an Sanierungsgutachten stellen. Ein einheitlicher (Banken-)Standard besteht dabei noch nicht.

I. Auswahl des Gutachters

Banken verlangen vom Gutachter, dass er ein branchenkundiger, externer Wirtschaftsfachmann ist. Der Ersteller des Gutachtens und der Sanierungsberater sollen dabei personenidentisch sein. Um die Qualifikation ...