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Energieverträge: Neues Widerspruchsrecht gilt auch hier
Das 14-tägige Widerspruchsrecht beim Abschluss von Verträgen via Internet oder Telefon gilt jetzt zwingend auch für Strom- und Gasverträge.
Mit dem Inkrafttreten der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie Mitte Juni 2014 wurde die in diesem Punkt vorhandene rechtliche Unsicherheit beendet, so die Verbraucherzentrale Thüringen. Bisher haben nicht alle Energieanbieter ihren Kunden ein Widerrufsrecht zugestanden.