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NWB BB 7/2014 S. 196

Krankenkassen: Individueller Zusatzbeitrag verursacht Mehrarbeit

Ab 2015 werden bei den gesetzlichen Krankenkassen der einkommensunabhängige Zusatzbeitrag und der steuerfinanzierte Sozialausgleich abgeschafft. Dennoch müssen Arbeitgeber mit Mehrarbeit rechnen, da jede Kasse einen einkommensabhängigen, individuellen Zusatzbeitrag einführen kann. Zwar müssen diesen nur die Beschäftigten zahlen, der Arbeitgeber ist aber für Einhaltung und Abführung verantwortlich, was bei vielen Mitarbeitern u. U. einen größeren Mehraufwand bedeutet.