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Arbeitsrecht: Arbeitszeiten nicht frei wählbar
Schichtarbeiter mit Kindern können vom Arbeitgeber nicht verlangen, dass sie nur zu bestimmten Zeiten eingesetzt werden. Denn grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht zu entscheiden, wann ein Mitarbeiter eingesetzt werden soll.
Es müssen aber die Bedingungen eingehalten werden, die sich z. B. aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Gesetz ergeben (vgl. ).