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USt direkt digital Nr. 12 vom Seite 9

Keine Steuerermäßigung für Übernachtung und Verpflegung bei steuerfreien Seminaren – oder doch?

zur Änderung des UStAE

Dipl.-Jur., BScBA Matthias Trinks

Mit kürzlich ergangenem Schreiben übernimmt die Finanzverwaltung die Rechtsprechung zur (Nicht-)Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen im Zusammenhang mit steuerfreien Seminaren. Mit der Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Hoteldienstleistungen hat die Rechtsprechung jedoch stark an Bedeutung verloren.

A. Hintergrund

Seminarleistungen gemeinnütziger Einrichtungen können nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG steuerfrei sein, wenn sie konkret der Aus- oder Fortbildung dienen. Rechtsgrundlage auf EU-Ebene ist Art. 44 MwStDVO. Die Seminarleistungen sind jedoch häufig Teil eines Paketangebots, das neben der eigentlichen Seminardurchführung noch Beherbergungs- und Verpflegungsangebote enthalten kann. Eine Steuerbefreiung für diese Nebenangebote kommt nur in Betracht, wenn sie gegenüber der Kernleistung lediglich untergeordnete Bedeutung aufweisen. Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Beherbergung insoweit stets steuerpflichtig. Bei der Verpflegung kann die Steuerbefreiung nur auf geringfügige Angebote angewendet werden (z. B. Pausensnacks, Kaffeepause).

Scheidet die Steuerbefreiung aus, kommt noch die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG in Betracht. Viele Seminarver...