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SteuerStud Nr. 7 vom Seite 386

Umsatzsteuer – Wie muss eine Rechnung für den Vorsteuerabzug aussehen?

NWB TAAAE-61356

Leitsatz

Zur Identifizierung einer abgerechneten Leistung (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG) können andere Geschäftsunterlagen herangezogen werden, wenn das Abrechnungsdokument selbst darauf verweist und diese eindeutig bezeichnet. Die in Bezug genommenen Geschäftsunterlagen müssen der Rechnung nicht beigefügt sein.

Sachverhalt
Der Kläger betätigte sich im Streitjahr 2004 als Immobilienmakler. Mit zwei Rechnungen vom und erstellte die C-GmbH dem Kläger gegenüber Rechnungen. Zur Beschreibung der abgerechneten Leistungen wird in der Rechnung vom u. a. ausgeführt: „gemäß unserer Vereinbarung zum Projekt der X-AG (...) berechnen wir Ihnen die von uns erbrachten Leistungen wie folgt“; in der Rechnung vom wird ausgeführt: „gemäß unserer Vereinbarung zum Projekt L. F. der X-AG erlauben wir uns unsere erbrachten Leistungen wie folgt in Rechnung zu stellen“. Im Folgenden wurde der Einsatz einer Person (in der Rechnung vom namentlich benannt) unter Angabe der Anzahl der Tage der eingesetzten Person im jeweiligen Monat und des jeweils zugrunde liegenden Tagessatzes (netto) sowie die daraus resultierende monatliche Gesamtsumme (netto) abger...