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BBK Nr. 12 vom

Ausbuchung einer Verbindlichkeit durch Aufrechnung oder Hin- und Herzahlung

Bernd Rätke

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

[i]Ott, Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in der BFH-Rechtsprechung, StuB 20/2013 S. 785 NWB QAAAE-46933Ein Gestaltungsmodell für finanziell angeschlagene GmbH ist die Aufrechnung einer Verbindlichkeit der GmbH mit einer Einlageverpflichtung des Gesellschafters. Zu vergleichen ist dies mit dem sog. Cash-Zirkel, bei dem das Geld zwischen der GmbH und ihrem Gesellschafter tatsächlich hin- und hergezahlt wird.

Durch eine künstlich herbeigeführte Aufrechnung kann eine Verbindlichkeit nach derzeitiger Rechtslage nicht gewinnneutral aus der Bilanz herausgelöst werden.

Anders sieht dies zwar bei einem tatsächlichen Hin- und Herzahlen aus. Allerdings fehlt hier zum einen bislang eine höchstrichterliche Entscheidung. Zum anderen sind die Risiken beim Hin- und Herzahlen nicht unerheblich: Andere Gläubiger der GmbH erhalten ein Zugriffsrecht auf die eingezahlten Mittel; im Fall einer späteren Insolvenz droht eine insolvenzrechtliche Anfechtung der von der GmbH geleisteten Rückzahlung, und es müssen überhaupt die finanziellen Mittel für eine Einzahlung vorhanden sein.