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WP Praxis 7/2014 S. 186

IDW RH HFA 1.012 zur Rechnungslegung in der Insolvenz überarbeitet

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt nach § 155 Abs. 2 Satz 1 InsO ein neues, zwölf Monate umfassendes Geschäftsjahr. Soll danach wieder zum bisherigen, d. h. satzungsmäßigen Abschlussstichtag zurückgekehrt werden, sei dafür nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt vom - 20 W 65/12 die Eintragung ins Handelsregister erforderlich.

Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat den Rechnungslegungshinweis zur externen (handelsrechtlichen) Rechnungslegung im Insolvenzverfahren (IDW RH HFA 1.012) nun dahingehend angepasst und in seiner 235. Sitzung am 25. und neu verabschiedet.

Die Veröffentlichung der überarbeiteten Fassung erfolgt im Heft 6/2014 der IDW Fachnachrichten und im WPg-Supplement 2/2014.