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Sächsisches FG Urteil v. - 8 K 1380/11

Gesetze: AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 117, BGB § 133

Gemeinschaftliche Verwirklichung des Tatbestands der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung bei Unterzeichnung der Mietverträge durch nur einen der beiden Miteigentümer

Leitsatz

1. Bei der Prüfung, ob Miteigentümer den Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung gemeinschaftlich verwirklicht haben, reicht es nicht aus, auf das ggf. nur intern wirkende Einverständnis eines Miteigentümers mit der Verwaltung durch den anderen abzustellen; maßgeblich ist, dass beide Miteigentümer durch den Mietvertrag berechtigt und verpflichtet werden.

2. Dass ein Miteigentümer die Mietverträge nicht unterschrieben hat, schließt den wirksamen Abschluss eines Mietverhältnisses über Wohnraum auch durch ihn nicht aus.

Fundstelle(n):
TAAAE-67036

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