Mittelbare Schenkung des Veräußerungserlöses aus dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen
Beginn der Festsetzungsfrist nach § 170 Abs. 5 Nr. 2 Alt. 2 AO nur bei positiver Kenntnis des FA vom Verkauf der Gesellschaftsanteile
Leitsatz
1. In der Hingabe von Gesellschaftsanteilen kann die mittelbare Schenkung des Erlöses aus einem späteren Weiterverkauf der
Gesellschaftsanteile liegen, wenn der Erwerber der Anteile im Verhältnis zum Schenker nur über den Verkaufserlös, nicht aber
über die Anteile frei verfügen durfte, sondern sich insoweit den Verfügungen des Schenkers unterzuordnen hatte.
2. Die gem. § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO für den Beginn der Festsetzungsfrist erforderliche positive Kenntnis des FA von der vollzogenen
Schenkung ist nicht bereits dann gegeben, wenn dem FA lediglich Umstände bekanntgeworden sind, die ihm – ggf. nach weiteren
Ermittlungen – die Prüfung möglich machen, ob ein schenkungsteuerpflichtiger Vorgang vorliegt.
3. Im Streitfall endete die Anlaufhemmung daher nicht bereits nach Übersendung des Schenkungsvertrags an das FA, sondern erst,
nachdem dem FA auch der Inhalt des in der Schweiz geschlossenen Vertrags über die Anteilsveräußerung bekanntgeworden war.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 8 Nr. 23 DStRE 2015 S. 992 Nr. 16 EFG 2014 S. 1270 Nr. 15 ErbBstg 2015 S. 283 Nr. 11 ErbStB 2014 S. 218 Nr. 8 GmbH-StB 2014 S. 300 Nr. 10 StBW 2014 S. 606 Nr. 16 UVR 2014 S. 232 Nr. 8 Ubg 2015 S. 551 Nr. 9 FAAAE-67032
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