Neuerveranlagung des Grundsteuermessbetrags wegen Änderung des Ersatzwirtschaftswerts
Unberechtigte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen als Nutzung i. S. d. § 125 Abs. 2 BewG
Leitsatz
Ignoriert der Pächter landwirtschaftlicher Flächen die Beendigung des Pachtvertrags und die Veräußerung der Grundstücke in
dem er die herausgabepflichtigen Flächen weiterhin als eigene Flächen behandelt und aufgrund der Erwartung einer günstigen
Berufungsentscheidung gegen die Verurteilung zur Räumung und Herausgabe der Flächen an die neuen Eigentümer die Felder im
eigenen Interesse erneut bestellt, obwohl bereits die Verwertung der vorherigen Ernte und die Hinterlegung der Ernteerlöse
durch einen Sequestor angeordnet ist, ist der Pächter weiterhin Nutzer der Flächen i. S. d. § 125 Abs. 2 BewG und die Voraussetzung
für eine Neuveranlagung des Grundsteuermessbetrags wegen Änderung des Ersatzwirtschaftswerts liegt erst an dem Stichtag vor,
welcher der Rechtskraft der Verurteilung zur Räumung und Herausgabe (hier: Abschluss des Revisionsverfahrens) bzw. der Zwangsvollstreckung
folgt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): KAAAE-67026
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