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Lohn und Gehalt | Zufluss bei beherrschenden GmbH-Gesellschaftern
Das BMF äußert sich zum Zufluss bei beherrschenden GmbH-Gesellschaftern, die einen fälligen Gehaltsanspruch gegen ihre GmbH haben. Nach dem BMF führt der fällige Zahlungsanspruch gegen die GmbH zu einem (fiktiven) Zufluss beim beherrschenden Gesellschafter. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die GmbH den Anspruch des beherrschenden Gesellschafters [i]Buchung der GmbH nicht entscheidend gewinnmindernd gebucht hat, z. B. als Gehaltsaufwand gegen Verbindlichkeit. Entscheidend ist, dass sie eine Verbindlichkeit hätte buchen müssen.
[i]Verdeckte Einlage bei Wegfall eines PassivpostensWeiterhin ist nach dem BMF eine verdeckte Einlage des Gesellschafters zu prüfen, wenn er auf einen Anspruch gegen die GmbH verzichtet. Führt der Verzicht zum Wegfall eines Passivpostens (Verbindlichkeit) bei der GmbH, der gebucht wurde oder aber hätte gebucht werden müssen, kommt e...