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BBK Nr. 12 vom Seite 548

Die bilanziellen Folgen der Sicherungsübereignung

Karl Broemel und Dr. Volker Endert

[i]infoCenter, Sicherungsübereignung NWB KAAAB-04872Die Sicherungsübereignung stellt ein in der Praxis vielfach anzutreffendes die Finan-zierung ergänzendes Instrument dar, um Forderungen abzusichern. Der Beitrag zeigt auf, welche ertrag- und verkehrsteuerlichen Konsequenzen mit einer Sicherungsübereignung einhergehen, wenn der Sicherungsfall eintritt, und stellt dar, wie diese bilanziell abzubilden sind.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Zivilrechtliche Grundlagen

[i]Instrument zur Sicherung von ForderungenDie Sicherungsübereignung (§§ 929, 930BGB) ist ein gängiges Instrument von Gläubigern, um Forderungen (häufig Darlehensforderung eines Kreditinstituts) zu sichern. Sie basiert auf einem schuldrechtlichen Vertrag (Sicherungsvertrag) und ist dadurch gekennzeichnet, dass ein Schuldner (Sicherungsgeber) dem Gläubiger (Sicherungsnehmer) das zivilrechtliche Eigentum an einer beweglichen Sache (Sicherungsgut) überträgt, um damit die zugrunde liegende Forderung zu besichern.

[i]Eintritt des Sicherungsfalls Sofern die Schuld des Sicherungsgebers vertragsgemäß getilgt wird, fällt das Eigentum wieder an den Schuldner zurück. Tritt hingegen der Sicherungsfall ein, da der Sicherungsgeber seine Schuld nicht begleicht, kann der Sicherungsnehmer das Sicherungsgut verwer...