Arbeitshilfe - Stand: 04.03.2015

Vorliegen von grobem Verschulden, wenn Aufforderungen, Nachweise zu erbringen, in der Akte nicht dokumentiert sind – Verspätete Einspruchseinlegung

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1. Kann ein grobes Verschulden i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO auch darin bestehen, dass gegen einen ablehnenden Bescheid verspätet Einspruch eingelegt wird?

2. Ist es zum Nachweis der Existenz von an den Stpfl. gerichteten Schreiben geeignet, deren Erstellung und Versand in einer Computerfachanwendung, mithin elektronisch zu dokumentieren, oder ist es grundsätzlich erforderlich, diese Schreiben zusätzlich in Papierform zu dokumentieren?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
BAAAE-66968