Hilfsgeschäfte bei der Tonnagesteuer
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Liegt ein Hilfsgeschäft im Sinne von § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG vor, wenn eine Ein-Schiffs-Gesellschaft die eingeworbenen Kommanditeinlagen bis zum Erwerb des Schiffs verzinslich anlegt, und sind die Kapitalerträge demzufolge mit dem nach der Tonnage ermittelten Gewinn abgegolten? - Handelt es sich bei dem insoweit dem nach der Tonnage ermittelten Gewinn hinzugerechneten Betrag um eine selbständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage, und folgt daraus, dass im Streitfall über die Anwendung der Tonnagesteuer dem Grunde nach bereits bestandskräftig entschieden ist?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
BAAAE-66942